FAQ

  • keyboard_arrow_down Was ist die Ökostrombörse?
    Die Ökostrombörse ist eine Plattform, auf der Produzenten von erneuerbarer Energie (EE) die Möglichkeit haben, den ökologischen Mehrwert aus ihrer Energieerzeugungsanlage (EEA) in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) anzubieten. Die Plattform bringt Stromproduzenten mit Stromabnehmern zusammen. Sie unterliegt nicht dem Börsenrecht. Ausschreiber sind Energieversorger / Händler welche mittels einer Ausschreibung ihre gesuchte Menge an HKN (Kontingent) publizieren.
    Sobald die Ausschreibung beginnt, haben die Produzenten die Möglichkeit, dem Energieversorgungsunternehmen ein Verkaufsangebot zu machen. Während der gesamten Ausschreibungsdauer kann das Verkaufsangebot beliebig nach unten angepasst werden. Nach Ausschreibungsende werden die günstigsten Anbieter, welche im Kontingent Platz haben, berücksichtigt und erhalten vom ausschreibenden Energieversorger einen Vertrag zur Lieferung der HKN.
  • keyboard_arrow_down Was ist eine Ausschreibung?
    Eine Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren von Aufträgen im Wettbewerb. Der Bedarf an einem bestimmten Gut oder einer bestimmten Dienstleistung wird vom Ausschreiber veröffentlicht und Anbieter werden aufgefordert, bei Interesse ein Angebot zu unterbreiten.

    Eine Ausschreibung auf der Ökostrombörse wird von Energieversorgungsunternehmen durchgeführt. Dabei bestimmt das EVU die Ausschreibungskriterien wie Herkunftsort, Zertifizierung etc.
  • keyboard_arrow_down Wie kann ich mitbieten?
    Im ersten Schritt suchen Sie sich eine Ausschreibung aus, an der Sie mitbieten möchten.

    Solarstromproduzenten (PV): Wählen Sie anschliessend eine Ihrer Produktionsanlagen aus (welche die Ausschreibungskriterien erfüllt), geben Sie Ihren Bestpreis ein und klicken Sie auf «verbindliches Gebot abgeben».
    andere Technologien (Wind, Wasser, Biogas): Geben Sie Ihre angebotene Menge und Ihren Bestpreis ein, und klicken Sie auf «verbindliches Gebot abgeben».
    Die Plattform passt Ihren aktuellen Preis automatisch in Richtung Ihres eingegebenen Bestpreises an, sofern dies nötig ist, um weiterhin im Mengen-Kontingent der Ausschreibung zu verbleiben.

    Eine Übersicht über den gesamten Ablauf von der Registration bis zum Erfassen eines Gebots erhalten Sie unter So funktioniert's.
  • keyboard_arrow_down Ab welcher Leistung kann ich an der Ökostrombörse teilnehmen?
    An der Ökostrombörse können Anlagen ab einer Leistung von 10 kWp mitbieten.
  • keyboard_arrow_down Weshalb kann ich mit meiner Solaranlage (PV) kein Gebot abgeben?
    Jede Ausschreibung hat unterschiedliche Kriterien, die eine Produktionsanlage erfüllen muss, um teilnehmen zu können. Die Kriterien sind in der Ausschreibung aufgelistet.
    Erfüllt Ihre Anlage diese Anforderungen, können Sie diese auf der Seite der Ausschreibung auswählen und Ihr Gebot abgeben.
    Wird eines der Kriterien nicht erfüllt, können Sie mit der entsprechenden PV-Anlage nicht mitbieten.

    Mögliche Ausschreibungskriterien, die von Ihrer Anlage nicht erfüllt werden:
    • Die Technologie stimmt nicht überein
    • Die Anlage war im gewünschten Produktionsjahr noch nicht in Betrieb (Inbetriebnahmedatum der Anlage zu spät für die Ausschreibung)
    • Die Ausschreibung erlaubt keine Anlagen mit Eigenverbrauch
    • Die Postleitzahl der Anlage wird nicht zugelassen (sofern vom Initiator eingeschränkt)
    • Die Nennliefermenge der Anlage ist zu gross (sofern vom Initiator eingeschränkt)
    • Die Nennliefermenge der Anlage ist zu gross (sofern vom Initiator eingeschränkt)
    • Der Ausschreibende erlaubt nur Fixmengen-Gebote von PRO-Bietern unter Ausschluss von PV-Produktionsanlagen


  • keyboard_arrow_down Wie kann ich die Messpunktbezeichnung meiner Anlage erfassen?
    Unter «Meine Anlagen» klicken Sie auf die betreffende Anlage => Ihre Anlagendaten werden im Formular angezeigt. Im Reiter «Generelle Angaben» können Sie die 33-stellige Messpunktbezeichnung eintragen.
    Dies ist die Voraussetzung, damit die Herkunftsnachweise der Pronovo Ihrer Anlage zugeordnet werden können.
  • keyboard_arrow_down Wo finde ich das Beglaubigungs-Formular der Pronovo AG?
    Falls Ihre Anlage noch nicht beglaubigt wurde, können Sie das leere Pronovo-Formular zur Beglaubigung FO 08 41 02-1 hier herunterladen (-> im Abschnitt «Formulare» auf «Herkunftsnachweise (HKN)» klicken).
    Bitte beachten Sie die Bedingungen zur Bestimmung des Auditors: Beglaubigung bis 30 kWp durch Ihren Netzbetreiber, darüber durch einen unabhängigen Auditor.
  • keyboard_arrow_down Was sind Herkunftsnachweise?
    Die meisten schweizerischen Energieversorger bieten ihren Kunden Strom aus erneuerbarer Energie (EE) an. Zur Deklaration der Herkunft dieses Stroms werden sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) verwendet. HKN garantieren die Produktionsart für Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Sie enthalten Angaben zur Energiequelle, aus der der Strom erzeugt wurde sowie Zeitpunkt und Ort der Erzeugung.
    Bevor jedoch Herkunftsnachweise für eine Energieerzeugungsanlage (EEA) ausgestellt werden können, muss die Anlage im schweizerischen Herkunftsnachweissystem erfasst sein. Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.
  • keyboard_arrow_down Wie viele Herkunftsnachweise (HKN) kann ich verkaufen, wenn ich von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch mache und einen Energiespeicher einsetze?
    Von der eigenerzeugten Elektrizität wird der Eigenverbrauch (z.B. Stromverbrauch der Waschmaschine) und der in der Batterie (Energiespeicher) gespeicherte Strom abgezogen. HKN werden für die überschüssige, ins Netz eingespeiste Energie ausgestellt.

    Falls Sie noch keine Erfahrungswerte haben, um die von Ihrer Anlage tatsächlich eingespeiste Strommenge abzuschätzen, können Sie folgende Faustwerte verwenden:
    • ohne Batteriespeicher: ungf. 55% der Gesamtproduktionsmenge wird eingespeist.
    • mit Batteriespeicher: ungf. 30% der Gesamtproduktionsmenge wird eingespeist.

    Auf der Webseite von Energie Schweiz finden Sie Berechnungshilfen um Ihren Eigenverbrauchsgrad präziser abzuschätzen.
  • keyboard_arrow_down Kann ich meine Herkunftsnachweise auch anbieten, wenn ich bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) angemeldet bin?
    Ja, solange Ihre Anlage auf der Warteliste steht. Sobald Sie den positiven Bescheid von der KEV erhalten, geht das nicht mehr.
  • keyboard_arrow_down In habe eine Einmalvergütung (EIV) für meine Anlage erhalten. Kann ich meine HKN dennoch anbieten?
    Ja, für den ins Netz eingespeisten Strom (Überschuss) können Sie die HKN verkaufen.
  • keyboard_arrow_down Was kann ich tun, wenn ich auf dem Beglaubigungsformular das Kästchen HKN nicht angekreuzt habe, ich aber meine HKN gerne vermarkten möchte?
    Bitte wenden Sie sich mit dieser Anfrage an die Pronovo: info@pronovo.ch
  • keyboard_arrow_down Was muss ich tun, damit mir die gelieferten HKN vergütet werden?
    Sie müssen nur sicherstellen, dass Sie die Messpunktbezeichnung Ihrer Anlage korrekt auf der Plattform eingetragen haben. Wenn alles vertragliche inkl. dem Dauerauftrag für die Pronovo AG korrekt abgeschlossen wurde, werden Ihre HKN gemäss Vertragsbedingungen periodisch automatisch vergütet. Sie erhalten für jede Vergütung eine E-Mail.
  • keyboard_arrow_down Was ist ein Dauerauftrag?
    Wenn Sie als Produzent die Herkunftsnachweise nicht selbstständig an den Mandaten transferieren, benötigen Sie einen Dauerauftrag bei Pronovo. Der Dauerauftrag wird durch den Mandanten (Käufer) nach Vertragsabschluss über die vereinbarte Vertragsdauer eingerichtet. Anschliessend erhält der Produzent eine Benachrichtigung per E-Mail von Pronovo mit der Bitte, den Dauerauftrag zu bestätigen. Mit der Bestätigung gilt der Dauerauftrag als abgeschlossen und die Herkunftsnachweise werden automatisch an den Mandanten transferiert, mit dem Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Der Dauerauftrag ist für Sie kostenlos.

    Unter diesem Link finden Sie ein offizielles Video von Pronovo zum Ablauf eines Dauerauftrages. Für Produzenten ist das Video ab der Minute 3:08 relevant.
  • keyboard_arrow_down Was muss ich tun, damit in der Adresszeile meines Vertrags bzw. meinen Abrechnungen der Firmenname aufgeführt wird?
    Geben Sie unter 'Meine Anlagen' in der Vertragsadresse der entsprechenden Produktionsanlage einen Firmennamen ein.
  • keyboard_arrow_down Kann ich an einer Ausschreibung teilnehmen, während meine Anlage noch in einem kantonalen Förderprogramm verpflichtet ist?
    Prüfen Sie, ob das Förderprogramm eine Doppelförderung zulässt. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen Sie bitte vor der Teilnahme an einer Ausschreibungen folgende Punkte:
    • Wenn die Lieferung der gesamten produzierten Menge gefordert wird (Vollieferung), muss geprüft werden, ab wann die Herkunftsnachweise spätestens an den Initiator der Ausschreibung geliefert werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sperrfrist des kantonalen Förderprogramms abgelaufen sein.
    • Bei einer Teillieferung ist die jährlich versprochene Liefermenge an Herkunftsnachweisen einzuhalten.
  • keyboard_arrow_down Wenn die Anlage zum Eigenverbrauch durch ein Förderprogramm gefördert wird und der Netzbetreiber für die Überschusseinspeisung einige Rp./kWh vergütet, kann man bei der Ökostrombörse Schweiz den ökologischen Mehrwert noch veräussern?
    Eine Produktionsanlage speist einerseits elektrischen Strom in das Netz des jeweiligen Netzbetreibers ein. Der Netzbetreiber muss diesen Strom gemäss Gesetz mindestens zu marktüblichen Konditionen abnehmen.

    Auf der anderen Seite betreibt Pronovo ein Nachweissystem für die Herkunft des Stroms. Über die Ökostrombörse Schweiz können die von pronovo ausgestellten Herkunftsnachweise (HKN) verkauft werden. Klären Sie bitte mit Ihrem Netzbetreiber ab, was die Voraussetzungen für die Erstellung und den Verkauf der HKN sind.
    Normalerweise wird die gesamte Produktion über die Ökostrombörse Schweiz abgenommen. Es gibt (noch) keine Möglichkeit, nur den Überschuss zu verkaufen. Dies wird sich voraussichtlich mit der anstehenden Anpassung des Energiegesetzes (EnG) ändern.
  • keyboard_arrow_down Bin ich als Verkäufer von HKN Mehrwertsteuerpflichtig?
    Aufgrund einer Gesetzesänderung muss ab dem 01.01.2021 eine Mehrwertsteuerpflicht auf Herkunftsnachweise (HKN) erhoben werden. Dies gilt in der Regel für Anlagen, welche über ein Unternehmen angemeldet sind.

    Für die Mehrheit der Produzenten, die auf der Ökostrombörse mitbieten, trifft dies allerdings nicht zu. Wenn Sie als Privatperson eine PV-Anlage besitzen und Sie mit dieser an Ausschreibungen teilnehmen, dann sind Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig.

    Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Mehr erfahren

Zustimmen Ablehnen