So funktioniert's
Inhaltsverzeichnis
Ablauf einer Ausschreibung
![]() | Richten Sie Ihr Benutzerkonto ein. Das ist gratis und Sie werden über neue Ausschreibungen informiert. |
![]() | Wenn Sie bereits eine PV-Anlage besitzen, können Sie diese hier erfassen. |
![]() | Wenn Ihre Anlage den Kriterien einer Ausschreibung entspricht, können Sie daran teilnehmen und Ihr verbindliches Gebot abgeben. Geben Sie hierzu Ihren Mindestpreis ein und das System bietet automatisch für Sie mit. Dabei wird Ihr Gebotspreis immer nur soweit heruntergesetzt wie nötig um sich gegen Ihre Konkurrenz durchsetzen und den Zuschlag zu erhalten. |
![]() | Ihr Mindestpreis kann beliebig oft nach unten oder nach oben angepasst werden. Einzige Einschränkung: Der Mindestpreis kann nicht höher gesetzt werden als der zur Zeit gültige Preis Ihres Gebots. |
![]() | Wenn Ihre Anlage bei Ende der Ausschreibung «im Kontingent» liegt, erhalten Sie den Zuschlag. Die Gebote werden wie folgt sortiert: 1. Günstigster Preis 2. Grössere Menge 3. Zeitpunkt der letzten Änderung des Mindestpreises |
![]() | Bei einem Zuschlag erhält der Produzent eine E-Mail mit Link zum Liefervertrag für die Herkunfsnachweise. Die HKN, also der angebotene ökologische Mehrwert, kann nur einmal für eine Periode verkauft werden. Falls Ihre Anlage bereits Fördergelder durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhält, ist sie leider nicht zugelassen. |
![]() | Nach dem Vertragsabschluss wird vom Mandanten (Käufer) ein Dauerauftrag im SHKN System von Pronovo über die vereinbarte Vertragsdauer erfasst. Anschliessend erhält der Produzent eine Benachrichtigung per E-Mail von Pronovo mit der Bitte, den Dauerauftrag zu bestätigen. Sobald der Dauerauftrag bestätigt wurde, kann Pronovo die Herkunftsnachweise automatisch auf das Konto des Mandanten transferieren. |
![]() | Basierend auf gelieferten Herkunftsnachweisen wird die Vergütung automatisch vorgenommen. Diese erfolgen in der Regel jährlich. Sie erhalten jeweils eine Email mit den Details zu Produktion und Vergütung. |
Weitere Informationen vom Anlagenbau bis zur Lieferung der HKN finden Sie auf Pronovo: Informationen zu HKN
Teilnahmebedingungen
- Es können Produzenten teilnehmen, welche elektrische Energie aus Solarstromanlagen gewinnen oder Anlagenbetreiber und Händler die darüber hinaus auch Herkunftsnachweise aus Wind, Wasser, Biomasse Kraftwerken anbieten.
- Anlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, müssen bewilligt oder bereits in Betrieb sein
- Anlagen, die bereits eine Vergütung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) beziehen, sind nicht zugelassen
Vertragsvorlagen und Downloads
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB der Ökostrombörse (Produzent)
AGB der Ökostrombörse (Bieter)
AGB der Ökostrombörse (Mandant)
Produzentenvertrag
Die eigentliche Lieferung sowie weitere Konditionen sind im Produzentenvertrag «Vereinbarung über die Verwertung des ökologischen Mehrwerts in Form von Herkunftsnachweisen (HKN)» zwischen dem jeweiligen Ausschreiber und dem Produzenten geregelt. Integrierender Bestandteil des Produzentenvertrags ist der Dauerauftrag zur Umbuchung der HKN auf das Konto des Käufers. Der Produzentenvertrag wird automatisch auf der Plattform erstellt und ausgefüllt. Der Vertrag kann heruntergeladen werden und muss anschliessend nur noch unterschrieben und eingesendet werden.
Der Dauerauftrag wir von dem Mandaten im SHKN System von Pronovo nach Vertragsabschluss erfasst. Der Produzent erhält anschliessend eine Benachrichtigung per E-Mail mit der Bitte den erstellten Dauerauftrag zu bestätigen.
Produzentenvertrag Ökostrombörse (leere Vorlage)
Verträge für Bieter
Die Vertragsschliessung erfolgt bei Fixmengengeboten direkt zwischen den beiden Vertragsparteien. Nach Zuschlagserteilung durch den Ausschreibenden (Mandant) erhalten die beiden Vertragsparteien je ein Email mit allen vertragsrelevanten Informationen. Der Ausschreibende (Mandant) sendet dem Bieter direkt eine E-Mail mit dem Vertrag. Es wird somit kein Vertragsdokument auf der Ökostrombörse zum Download aufgeschaltet.