Verträge

Bei der Ökostrombörse gibt es zwei verschiedene Vertragsbeziehungen, die der Produzent eingeht.

1. Ökostrombörse - Produzent

Diese Beziehung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ökostrombörse geregelt.

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2. Produzent - Initiant der Ausschreibung

Die eigentliche Lieferung sowie weitere Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Verwertung des ökologischen Mehrwerts in Form von Herkunftsnachweisen" zwischen dem jeweiligen Ausschreiber und dem Produzenten geregelt. Ein Bestandteil dieses Vertrages sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ausschreiber. Diese können beim Ausschreiber bezogen werden.

Icon produzentenvertrag_okostromborse.pdf (2.0 MB)

Anhang 2

Icon verteilung_hkn.pdf (226.3 KB)