So funktioniert's

Die Ökostrombörse ist eine Internetplattform, die dem Produzenten die Möglichkeit bietet, den ökologischen Mehrwert seiner Energieerzeugungsanlage (EEA) in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) anzubieten. Er kann an einer Ausschreibung sein Gebot abgeben. Ausschreiber sind die Betreiber der Ökostrombörse (AEW Energie AG und Partnerwerke).


Jede Ausschreibung hat eine fixe Dauer und ein fixes Kontingent, die im Voraus bekannt gegeben werden.

Ablauf Ausschreibung

1. Einrichten eines Benutzerkontos
2. Anlage mit Angaben zu Produktionsmenge, Technologie und Qualität erfassen
3. An der Ausschreibung teilnehmen
4. Verkaufspreise eingeben und anpassen
5. Zuschlag für die günstigsten Preise, bis das Kontingent ausgeschöpft ist
6. Vertragsabschluss mit dem Ausschreiber
7. Lieferung der Herkunftsnachweise (HKN)
8. Rechnungsstellung

Zeitlicher Ablauf

Teilnahmebedingungen

  • Es können Produzenten mit Energieerzeugungsanlagen, die elektrische Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen, teilnehmen (Photovoltaik, Wind, Wasser, Biomasse).
  • Die Energieerzeugungsanlage muss spätestens 2 Wochen vor Lieferbeginn im System HKN CH erfasst sein (www.swissgrid.ch).
  • Es werden nur Anlagen berücksichtigt, die bewilligt oder bereits in Betrieb sind.
  • Zu der in der Ausschreibung vorgegebenen Qualität muss das entsprechende Zertifikat vorliegen.
  • Die installierte Leistung der Anlage muss mehr als 10 kW betragen.

Vergütung / Angebote

Ein Produzent bietet eine Menge und einen Preis für die Vergütung in Rappen pro Kilowattstunde. Einmal getätigte Angebote der Produzenten sind verbindlich. Das Unterbieten des eigenen Angebots oder der Angebote von Mitbewerbern ist jederzeit möglich, jedoch nicht das Überbieten. Der Preis entspricht dem ökologischen Mehrwert in Form von HKN. Die physische Energielieferung wird durch den lokalen Netzbetreiber vergütet.

Aufnahme

Nach Ablauf der Ausschreibungsdauer erhalten die Produzenten mit folgender Priorität den Zuschlag:

  1. Günstigster Preis
  2. Grössere Menge
  3. Status der EEA (in Betrieb vor bewilligt)
  4. Zeitpunkt der Abgabe des Gebotes

Es erhalten so viele Angebote den Zuschlag, bis das in den Ausschreibungsbedingungen definierte Kontingent erreicht wird. Die Kriterien 2-4 kommen nur bei identischem Preis zur Anwendung.

Bau und Installation

Unterstützte Anlagen, die einen Liefervertrag erhalten haben, müssen spätestens 2 Wochen vor Lieferbeginn im System HKN CH erfasst sein. Ansonsten verfällt die Gültigkeit des Liefervertrags. Um die Erfassung der Anlagen im System HKN CH zu ermöglichen, sollten sie spätestens 1 Monate vor Lieferbeginn in Betrieb genommen werden.

Vertrag

Den Liefervertrag für die Herkunftsnachweise erhält der Produzent nach dem Ende der Ausschreibung. Die Vertragsdauer wird in der Ausschreibung individuell festgelegt, die Vergütung bleibt während dieses Zeitraums fix.
Während der Vertragsdauer kann der Produzent den ökologischen Mehrwert für die vertraglich festgelegte Menge bzw. bei einer Volllieferung die gesamte Produktionsmenge nicht an Dritte veräussern. Insbesondere dürfen während der Vertragsdauer keine Fördergelder der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) in Anspruch genommen werden.

Auszahlung

Die Vergütung wird gemäss Ausschreibungskriterien (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich) nach erfolgter Rechnungsstellung durch den Produzenten überwiesen. Die Vergütung basiert auf der gelieferten Menge und dem vertraglich festgelegten Preis.

Weiteres

Die detaillierten Bedingungen finden Sie in unseren AGB.

Download

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