Qualität der Lieferung
Beglaubigung
Um Herkunftsnachweise (HKN) zu erfassen, müssen Energieerzeugungsanlagen beglaubigt werden. Dies geschieht mit einem von swissgrid vorgegebenen Formular . Anlagen bis 30 kW können durch den Verteilnetzbetreiber und Anlagen > 30 kW durch einen akkreditierten Auditor beglaubigt werden.
Um die Anlagen zu beglaubigen, muss die Nettoproduktionsmenge erfasst werden. D.h. es muss ein separater Zähler für die Produktionsanlage installiert werden (siehe Messung).
Mögliche Qualitäten von Herkunftsnachweisen (HKN)
HKN nach Schweizer Recht
Keine zusätzliche Qualität. Eine Beglaubigung der Energieerzeugungsanlage bei swissgrid genügt.
naturemade basic
Die Energieerzeugungsanlagen müssen über ein gültiges Zertifikat für das Label "naturemade basic " verfügen. Die HKN müssen bei swissgrid mit dem Zusatz "naturemade basic" erfasst werden. Das Zertifikat ist spätestens einen Monat vor Lieferbeginn mittels Upload abzugeben.
naturemade star
Die Energieerzeugungsanlagen müssen über ein gültiges Zertifikat für das Label "naturemade star " verfügen. Die HKN müssen bei swissgrid mit dem Zusatz "naturemade star" erfasst werden. Das Zertifikat ist spätestens einen Monat vor Lieferbeginn mittels Upload abzugeben.
TÜV
Die Energieerzeugungsanlagen müssen über ein TÜV-Zertifikat verfügen. Die HKN müssen bei swissgrid mit dem Zusatz "TÜV" erfasst werden. Das Zertifikat ist spätestens einen Monat vor Lieferbeginn mittels Upload abzugeben.