Messung der Energieerzeugungsanlage

Hintergrund

In der Verordnung über den "Nachweis der Produktionsart und Herkunft von Elektrizität" des UVEK (Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) wird definiert, wie die Produktionsmengen zu erfassen sind:

Art. 4
"Zu erfassen ist die Elektrizitätsmenge (Nettoproduktion) als Differenz zwischen der Produktion direkt am Stromerzeuger (Bruttoproduktion) und dem Eigenverbrauch der Energieanlage (Hilfsspeisung)."

Anordnung der Zähler

Um die Nettoproduktion zu erfassen, ist ein separater Zähler für die Energieerzeugungsanlage nötig. Die gesamte produzierte Energie abzüglich des Eigenbedarfs* der Anlage wird ins Netz eingespeist.

*Eigenbedarf: Energie, die für den Betrieb der EEA benötigt wird (z.B. für die Wechselrichter, Steuerungen usw.). Diese Energiemenge wird nur erfasst, wenn der Eigenbedarf grösser ist als die zeitgleiche Produktion.

                          

Bildliche Darstellung Schematische Darstellung

Nettoproduktion

Betrachten wir die Erfassung der Nettoproduktion am Beispiel eines Kleinwasserkraftwerks. Das Kraftwerk befindet sich in der Mitte der Abrechnungsperiode in Revision und produziert während dieser Zeit keinen Strom.

Die Berechnung der für die Herkunftsnachweise (HKN) zugelassenen Menge sieht folgendermassen aus:
Produktion – Verbrauch = Nettoproduktion
20'000 kWh – 3'000 kWh = 17'000 kWh

Ausnahme

Photovoltaikanlagen mit einem Hilfsspeisungsanteil von weniger als 2 % können von dieser Regelung ausgenommen werden. Bei diesen Anlagen kann swissgrid auch nur die Produktionsmenge gemeldet werden.

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